Diese Arbeit vergleicht das österreichische Konzernrecht und das Recht der Gesellschaftengruppe nach dem neuen türkischen HGB. Dabei wird auch den konzernrechtlichen Vorgaben bzw Grundsätzen des Europarechts besondere Beachtung geschenkt.
Das Konzernrecht weist in Österreich und in der Türkei eine unterschiedliche Regelungsdichte auf. Während die Türkei mit einem neuen Handelsgesetzbuch das Konzernrecht, wenn auch nur teilweise kodifiziert hat, befindet sich das österreichische Konzernrecht im Wesentlichen auf dem Stand des deutschen Aktienrechts von 1937. Der österreichische Gesetzgeber hat bis jetzt neben einer Konzerndefinition in § 15 AktG und einigen wenigen, auf unterschiedliche Regelungsmaterien verstreuten Bestimmungen nur das Konzern¬bilanz¬recht durchnormiert. Auch auf der Ebene der Europaischen Union unterblieb trotz aller Bestrebungen der Kommission bislang eine Angleichung des Konzernrechts. Trotzdem hat das Richtlinienrecht das Konzernrecht der Mitgliedstaaten so...
Yazar | Cafer EMİNOĞLU |